Aus bekannten Gründen kann der Tulpensonntagszug 2021 leider nicht durch die Straßen Niederkrüchtens ziehen. Dennoch möchten wir ein wenig Karnevalsstimmung in die Häuser bringen. Aus diesem Grund findet ab Montag, dem 01.02.21 ein Wettbewerb für die Gemeinde Niederkrüchten statt.

Darum geht es:

Schmückt Eure Fenster karnevalistisch! Nehmt verschiedene Utensilien und gestaltet ein Fenster so, dass der Karneval nach außen scheint! Seid kreativ und lasst den Funken karnevalistischer Stimmung in Euch wirken und tragt ihn nach Niederkrüchten! Eurer Phantasie und Kreativität sind hierbei keine Grenzen gesetzt!

So läuft der Wettbewerb:

Ab Montag, dem 01.02.2021 könnt Ihr an dem Wettbewerb teilnehmen. Dazu könnt Ihr die Bilder auf der Webseite www.maakmoet.de hochladen. Einsendeschluss ist Aschermittwoch, der 17.02.2021. Danach wird eine Jury die schönsten Fenster mit verschiedenen Preisen prämieren, unterstützt von der Volksbank Viersen e.G.. Wir freuen uns auf viele „Bunte Fenster“


Teilnahmebedingungen:

  • Der Wettbewerb endet am 17.02.2021
  • Die Gewinner werden am 01.03.2021 auf unserer Webseite bekanntgegeben
  • Teilnahmeberechtigt sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • Eine unabhängige Jury prämiert die schönsten „Bunten Fenster“
  • Die schönsten Fenster werden mit Preisen von einem Gesamtwert von mehr als 333,33 € prämiert.
  • Die Gewinne werden zugesendet.
  • Die Gewinne können nicht getauscht oder übertragen werden.
  • Für die Dauer des Wettbewerbs bis zur Gewinnübergabe werden folgende Daten zur Ermittlung der Gewinner und für die Preisübergabe im Falle eines Gewinns gespeichert:
    • Vor- und Zuname
    • Anschrift
    • Geburtsdatum
    • Telefonnummer
    • E-Mail Adresse
  • Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass sein hochgeladenes Bild und sein gekürzter Namen (z.B. Max M. aus Niederkrüchten) auf den Webseiten und den sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, YouTube, etc.) der veranstaltenden Vereine (MM, VBK, PGN) und der Volksbank Viersen e.G. publiziert werden, auch über dem Zeitraum des Wettbewerbs hinaus.
  • Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist an keinem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gekoppelt.
  • Mitglieder der geschäftsführenden Vorstände des KV Maak Möt, der Prinzengarde Niederkrüchten sowie des VBK und ihre Angehörigen dürfen nicht an dem Wettbewerb teilnehmen. 
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.